Derzeit werden auf Webseiten von Gruppen, welche das Deutsche Reich in den Grenzen vom 31.12.1937 unter der Herrschaft der Verfassung des Deutschen Reiches vom 11.08.1919 wieder errichten wollen und in diesem Zusammenhang den Bestand der Bundesrepublik Deutschland und das Grundgesetz in Abrede stellen, gesellschaftskritische Publikationen der Grundrechtepartei, meist in deren oder im Namen ihrer Bundessprecher, gegen deren Willen veröffentlicht und so u.U. der Eindruck erweckt, die Grundrechtepartei unterstütze derartige Ziele. Hiermit distanziert sich die Grundrechtepartei ausdrücklich von solchen Bestrebungen und widerspricht jeder ungenehmigten Veröffentlichung ihrer Beiträge zur politischen Willensbildung des Volkes i.S.d. Art. 21 GG.

Grundrechte sind staatsgerichtetes Abwehrrecht

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Dr. Seegmüller, Abteilungsleiter im Bundespräsidialamt, schrieb im Auftrage des Bundespräsidenten Horst Köhler am 29.05.2008 folgendes zum Thema Grundrechte, Zitat:

“Alle Rechtsnormen in der Bundesrepublik Deutschland stehen in einer sog. Normenhierarchie. Dabei ist das Grundgesetz – und damit die Grundrechte des Bürgers unter anderem in ihrer Funktion als Abwehrrechte gegen den Staat und seine Institutionen – die wesentliche und ranghöchste Rechtsquelle unseres Landes. Tatsächlich “strahlt” die Verfassung auf alle unsere Rechtsgebiete aus und ist das zentrale Dokument unseres Staates, an das sich alle drei Gewalten zu halten haben.”

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