Derzeit werden auf Webseiten von Gruppen, welche das Deutsche Reich in den Grenzen vom 31.12.1937 unter der Herrschaft der Verfassung des Deutschen Reiches vom 11.08.1919 wieder errichten wollen und in diesem Zusammenhang den Bestand der Bundesrepublik Deutschland und das Grundgesetz in Abrede stellen, gesellschaftskritische Publikationen der Grundrechtepartei, meist in deren oder im Namen ihrer Bundessprecher, gegen deren Willen veröffentlicht und so u.U. der Eindruck erweckt, die Grundrechtepartei unterstütze derartige Ziele. Hiermit distanziert sich die Grundrechtepartei ausdrücklich von solchen Bestrebungen und widerspricht jeder ungenehmigten Veröffentlichung ihrer Beiträge zur politischen Willensbildung des Volkes i.S.d. Art. 21 GG.

Der Einsender hat schlechte Erfahrungen mit Finanzämtern gemacht. Er meint, die Finanzämter gingen so vor, wie ein Bürger im privaten Geschäftsleben wohl nicht vorgehen würde, ohne vor den Strafrichter zu kommen, Zitat aus den Protokollen des parl. Rates vom 16.12.1948

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Während der parlamentarische Rat, das gewählte Gremium und daher ausgestattet mit konstitutiver Macht, das den Auftrag 1948 entgegen genommen hatte, auf der Grundlage des Herrenchiemsee-Entwurfes das Bonner Grundgesetz  unter der Aufsicht der Alliierten Westmächte zu entwerfen und zu gestalten, in Bonn tagte, gab es auch die Möglichkeit für die Bürger damals, sich an den aus 65 Abgeordneten der Länder bestehenden parlamentarischen Rat zu wenden, um dort mit Blick auf den zukünftigen Inhalt des Bonner Grundgesetzes als zukünftig ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland, ihr Wissen aber auch ihre Wünsche zu Protokoll zu geben.

Die Erfahrung mit dem “Dritten Reich” prägt die Debatten des Parlamentarischen Rates. Die Drohungen des Totalitarismus sollen für immer gebannt und die Fehler der Weimarer Verfassung vermieden werden.

Eine Protokollnotiz erscheint da heute bemerkenswerter denn je. Sie steht geschrieben als Eingabe 580 in Z 5, 110, Bl 73 und wurde beraten auf der 31. Sitzung des Ausschusses für Grundsatzfragen am 16.12.1948 zwischen 13.34 h und 17.08.h in Bonn, Zitat:

“Der Einsender hat schlechte Erfahrungen mit Finanzämtern gemacht. Er meint, die Finanzämter gingen so vor, wie ein Bürger im privaten Geschäftsleben wohl nicht vorgehen würde, ohne vor den Strafrichter zu kommen. Er wünscht keine Gesetze und Verordnungen mehr, die so gestaltet sind, dass die allgemeine Rechtsmoral letzten Endes unterhöhlt wird. Zu diesem Punkt ist nichts weiter zu sagen.”

In wenigen Monaten jährt sich 2011 diese Eingabe zum 63. Mal. Resümierend ist festzustellen, dass diese Eingabe, die auch eine Warnung an alle diejenigen gewesen sein muss, die schon damals genau Bescheid wussten um die tatsächlichen Machenschaften des “braunen Fiskus” zwischen den Jahren 1933 und 1945. Die Nachkriegsgenerationen müssen heute noch auf die schonungslose und vollständige Aufklärung dieser nationalssozialistischen Verwaltung mit besonderem Auftrag warten. Über die Jahrzehnte sind eigentlich nur immer wieder mal bruchstückhafte Erkenntnisse zutage gefördert worden, um sich als Unbeteidigter ein wirkliches Bild dieser ”Raubmaschine” machen zu können, bedarf es mehr. Dieser blog bietet in gewissem Umfang die Möglichkeit zwischen damals und heute zu vergleichen. Maßgeblich mitgestaltet hat der “braune Fiskus” den Holocaust. Bevor die Juden in Auschwitz ins Gas geschickt wurden, waren ”braune” Finanzbeamte und Gestapo im KZ und haben sich dort Steuererklärungen ihrer Opfer unterschreiben lassen.

Aus dieser an Unmenschlichkeit wohl nur schwer zu überbietenen Ausformung organisierter Kriminalität mit einem eigens maßgeschneiderten Gesetzes-, Verordnungs- und Durchführungspaket und einer weisungsgebundenen Durchorganisiertheit, die ihres gleichen suchte, organisierte sich personell und sachlich nahezu 1:1 mit dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes als ranghöchste Rechtsnrom die heutige bundesdeutsche Finanzverwaltung. Aus heutiger Sicht mit wenig bis gar keinen Ambitionen, sich dem Bonner Grundgesetz als auch sie zwingend bindende ranghöchste Rechtsnorm zu unterwerfen. Die ehemals “braunen Peiniger” traten ihren den Holocaust überlebt habenden Opfern nun ein zweites Mal gegenüber oder auch ein drittes und viertes Mal. Entsprechend sind die Augenzeugenberichte derer, die im Wege der Restitution ihr geplündertes Eigentum zurückverlangten, es aber in der Mehrzahl der Fälle nur und das auch nur bedingt, bekamen, wenn sie bereit waren, dafür mit denen zu kämpfen, die vorher die Täter waren.

Die Erkenntnisse des Bürgers 1948 sowie dessen warnenden Worte sind jedoch verhalt oder wurden benutzt, um die bundesdeutsche Finanzverwaltung trotz des auch sie zwingend nindenden Bonner Grundgesetzes als ranghöchste Rechtsnrom klammheimlich gegen jedwede Strafverfolgung zu immunisieren selbst für die Fälle, wenn der einzelne Finanzbeamte vorsätzlich den einzelnen Bürger plündert obwohl er weiß, dass dieser entweder gar nichts nur nur im geringeren Maße Steuern und Abgaben zu zahlen hat. Anstatt nämlich den Straftatbestand des Amtsmissbrauches zwingend wieder in das deutsche Strafgesetzbuch einzuführen, den die Nazi-Verbrecher aus gutem Grund 1943 aus dem StGB gestrichen haben, wurde auch der die Finanzbeamten noch bedrohende Straftatbestand der Rechtsbeugung wenn auch nicht aus dem StGB gestrichen, so doch im Wege von verfassungsfeindlcher Rechtsprechung für auf Finanzbeamte im Veranlagungs- und Einspruchsverfahren als nicht anwendbar erklärt. Damit wurde in die Tat umgesetzt, was der erste Bundesfinanzminister Fritz Schäffer am 15.01.1951 seinen “treuen Dienern” in Siegburg an der Bundesfinanzschule versprochen hat, nämlich ihre persönliche Unantastbarkeit. Gleichzeitig verlangte er von ihnen, die Umsatzsteuer im Jahr 1951 gegenüber dem Aufkommen im Jahr 1950 um mindestens 25% zu steigern. Dass das nur mit unlauteren Methoden und nicht auf der Basis verfassungskonformer Gesetze und verfassungskonformen Handelns fuktioniert, ist wohl nicht zu leugnen. Straftaten begeht aber nur der jenige wirklich unbefangen, der weiß, dass er dafür später niemals zur Rechenschaft gezogen werden kann. Und so zieht sich ein jahrzehntes langes Rauben und Plündern durch die deutsche Bevölkerung ohne dass sich großartig darüber beklagt wird. In den 50iger Jahren hatte die ZEIT es mal thematisiert, als sich nämlich betroffene oder besser heimgesuchte oder auch überfallene Bundesbürger nach dem Einwirken klammheimlich straflos gestellter Finanzbeamter auf sie und ihre Familien spontan das Leben genommen haben und es nicht bei bedauerlichen Einzelfällen bundesweit blieb. Doch auch dieser Unmut legte sich dann plötzlich wieder. 

Was ist eigentlich ein Kavaliersdelikt, fragte am 31. März 1955 die ZEIT und titelte – Steuerfahnder vor Gericht ( link )

wie viele blühende Wirtschaftsbetriebe durch das gesetzwidrige Verhalten der Steuerfahnder im Lande Niedersachsen bereits zum Erliegen gekommen sind, ist uns natürlich nicht bekannt, schrieb die ZEIT bereits im Juni 1954 ( link )

darin sei keine strafbare Handlung des Finanzamtsvorstehers zu erblicken – oder – Kritik an diesen Vorgängen sei in keiner Weise zu rechtfertigen, so die Sprachregelung 1954 sowohl bei der nds. Staatsanwaltschaft als auch im nds. Finanzministerium ( link )

Im kalten Krieg mit dem Finanzamt – titelte am 27. Mai 1954 erneut die ZEIT ( link )

Hier spiegelt sich die grundgesetzwidrig bereits 1951 versprochene “persönliche Unantastbarkeit” ( Straffreiheit )  für diejenigen Finanzbeamten wieder, die ausdrücklich  vorsätzlich zugunsten des Staates gemäß § 353 StGB den einzelnen Bürger berauben und ausplündern und das rechtswdrig Erhobene nicht in die eigene Tasche, sondern ordnungsgemäß an die Staatskasse abführen. Mit Rechtsstaatlichkeit auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes hat das alles absolut nichts zutun.

Nationalsozialistische Steuergesetzgebung im Jahr 2010 ( link )

im Schutz von Scheinlegalität rauben und plündern bundesdeutsche Finanzbeamte straffrei jedoch grundgesetzwidrig aufgrund eines verfassungswidrig gegebenen ministeriellen Versprechens aus dem Jahr 1951 und wenn es doch mal eng wird, hilft spätestens der Strafrichter als Verteidiger aus ( link )

tausende Finanzbeamte sind verfassungswidrig straffrei gestellt wenn sie vorsätzlich zugunsten des Staates den einzelnen Bürger mit fiktiven Steuerforderungen ausplündern, rechtsstaatlich unvorstellbar aber zutreffend ( link )

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