Die Grundrechtepartei unterstützt den Kampf des anerkannt freischaffenden Künstlerehepaars Lenniger gegen dessen Existenzvernichtung sowie den damit verbundenen Kampf der auf das Grundgesetz vereidigten Beamten Lenniger gegen Bestrebungen der öffentlichen Gewalt, zuvörderst in Gestalt des Finanzamts Cuxhaven sowie der Justiz Otterndorf, Stade, Cuxhaven und Celle, durch Gewalt und Drohung mit Gewalt die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu beeinträchtigen oder zu ändern. Im Sinne ihrer Mitwirkung an der politischen Willensbildung des Volkes gemäß Art. 21 GG i.V.m. Art. 5 GG zeichnet die Grundrechtepartei für die Dokumentation und Stellungnahme verantwortlich.

„Garantiert Deutschland jedem Bürger ausnahmslos die Rechtssicherheit? Und wenn nicht, ist das Land dann noch wirklich demokratisch?“ fragte der Journalist W. Tauber im Jahr 2011 Hans-Jürgen Klein, MdL in Niedersachsen, in der Sache des anerkannt freischaffenden Künstlers Burkhard Lenniger

Zuständig für Haushalt und Finanzen. So heißt es auf der Internetseite des Landtagsabgeordneten der Grünen, Hans – Jürgen Klein, der seit 1998 im nds. Landtag sitzt. Es ist schon einige Jahre her, dass sich das MdL Klein mit dem Fall des anerkannt freischaffenden Künstlers Burkhard Lenniger und Kriminalbeamten a.D. sowie dessen Ehefrau befasst hat. Irgendwie schien es plötzlich, als wenn dem Herrn Klein die Lust an der verfassungsrechtlich hochspektakulären Angelegenheit vergangen  oder sie ihm von dritter Seite auf welche Art und Weise auch immer genommen war. 

Unsere Grundrechte sind nicht zuletzt auch ein Bollwerk gegen staatliche Willkür“, schrieb Klein am 21.09.2005 an den heutigen und damaligen nds. Finanzminister Möllring, ohne darauf  jemals noch eine Antwort von diesem drauf bekommen zu haben.

Sehr geehrter Herr Minister Möllring, schrieb der Landtagsabgeordnete Klein damals und weiter:

in der o.g. „unendlichen Geschichte“ wende ich mich noch einmal an Sie persönlich. Ich bin nach wie vor davon überzeugt, dass hier seit fast 10 Jahren im Namen des Staates Unrecht geschieht und damit eine selbständige Existenz zerstört wird. Ganz zu schweigen von den psychischen und gesundheitlichen Belastungen, die mit so einem Dauerstreit verbunden sind.

Ich möchte sie deshalb auf eine m.E. fehlerhafte Weichenstellung hinweisen, die so gravierend war, dass alle darauf aufbauenden und folgenden Bescheide keinen Bestand haben können.

Es geht um die Charakterisierung der seit 1989 freiberuflich von Herrn Lenniger ausgeübten Tätigkeit als Filmemacher. Entsprechend den von ihm vorgelegten Qualitätsnachweisen für seine Arbeit (Auszeichnungen der Filmbewertungsstelle Wiesbaden, Europäischer Bildungsmedienpreis u.a.) ist davon auszugehen, dass eine künstlerische Tätigkeit vorliegt.

Das wird auch von dem Gutachterausschuss der OFD Hannover bestätigt.

Mit Schreiben vom 23.10.1996 weist die OFD nach sachverständiger Begutachtung das FA Cuxhaven an: „Nach dem Ergebnis der Begutachtung ist dem Steuerpflichtigen die Künstlereigenschaft im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EstG zuzuerkennen.“

Unter den Schutz der Kunstfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG, der unmittelbar gilt und auch durch den Gesetzgeber nicht eingeschränkt werden kann, fallen auch die vom Künstler für notwendig befundenen Arbeitsmittel.

Das muss m.E. auch für ein Schiff gelten, zumindest solange das FA einen steuerschädlichen Nutzen (z.B. private Nutzung) nicht nachweisen kann. Das ist in diesem Fall nicht gegeben, vielmehr hat Herr Lenniger in vielfältiger Weise mehr als nur glaubhaft gemacht, dass er das Schiff ausschließlich für seine Arbeit nutzt.

Eine Bestätigung dieser Auffassung findet sich auch im sog. Mephisto-Beschluss des BVerfG aus 1971 in dem die Kunstfreiheit definiert wird. (…)

Es ist für mich unverständlich, dass die Weisung der OFD an das FA Cuxhaven offensichtlich ignoriert wurde und die Steuersache nicht unter der besonderen Maßgabe der Kunstfreiheit weiter bearbeitet wurde. Ohne jeden Anhaltspunkt wird weiter eine private Nutzung unterstellt und auf dieser Basis die Steuersache vorangetrieben, wohlwissend, dass ein Negativbeweis schlichtweg nicht möglich ist.

Der bisherige Umgang mit dieser Angelegenheit ist gekennzeichnet von einer Einstellung, die von der Unfehlbarkeit staatlicher Behörden ausgeht. Diese Sicht kann ich nicht teilen.

Unsere Grundrechte sind nicht zuletzt auch ein Bollwerk gegen staatliche Willkür.

Ich möchte Sie deshalb noch einmal dringend bitten, hier einzugreifen und diesen fiskalischen Kreuzzug zu stoppen.

 2011 erklärte sich der nds. Landtagsabgeordnete Hans – Jürgen Klein in einem Interview gegenüber dem Journalisten W. Tauber zum inzwischen 22 Jahre währenden Fall des anerkannt freischaffenden Künstlers Burkhard Lenniger und dessen Ehefrau. Das Interview stand unter dem Thema:

„Garantiert Deutschland jedem Bürger ausnahmslos die Rechtssicherheit? Und wenn nicht, ist das Land dann noch wirklich demokratisch?“

W. Tauber:

Wir gingen mit dieser Frage zu einem Politiker, der sich vor einigen Jahren mit dem Fall befasst hat, dem Abgeordneten der Grünen im Niedersächsischen Landtag Hans Jürgen Klein. Der gibt Lenniger vorbehaltlos Recht. Warum hilft er ihm denn nicht weiter? Warum gab er 2006 auf?

Klein daraufhin:

Ich habe die Grenzen dessen erreicht, was ein Landtagsabgeordneter tun kann.”

W. Tauber:

Unrecht besteht also, und die Politik schaut nur zu?

Klein weiter:

Leider gilt das für den Einzelnen. Nur wer eine Lobby, wer Unterstützung hat, setzt sich durch.“  

Wir erinnern uns an den Wortlaut des o.a. Briefes des MdL Klein vom 21.09.2005 an den nds. Finanzminister Möllring, da hatte Klein noch formuliert:

Unsere Grundrechte sind nicht zuletzt auch ein Bollwerk gegen staatliche Willkür

Im Bonner Grundgesetz heißt es im Art. 1 Abs. 3 GG:

“Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.”

Welche Folgen diese grundgesetzliche Garantieerklärung für den einzelnen Grundrechteträger in jedem Einzelfall zu haben hat, ist in der Expertise zu der Frage

Hat der anerkannte freischaffende Künstler Anspruch auf Steuerfreiheit wegen seiner aus künstlerischer Tätigkeit erzielten Einnahmen ( hier: ESt / USt ) ? ( link )

zweifelsfrei nachzulesen. Anzuempfehlen ist dem Herrn Klein von dieser Stelle auch, sich dringend mit der “braunen Vergangenheit” der bundesdeutschen Finanzverwaltung und ihrer bis heute nicht realisierten Unterwerfung unter das Bonner Grundgesetz als die ranghöchste Rechtsnorm der Bundesrepublik Deutschland zu befassen, sind doch immerhin demnächst 63 Jahre strafloses Rauben und Plündern bundesdeutscher Finanzbeamter gemäß § 353 Abs. 1 StGB, flankiert von ausdrücklich verfassungsfeindlichen Entscheidungen des BGH 1972 sowie des OLG Celle 1986 sowie inzwischen auch noch des Landgerichtes Stade 2011, ins Land gegangen, obwohl das Tribunal Gènèral in Rastatt mit Urteil vom 06.01.1947 das barbarische “NS – Regime” samt dessen kodifiziertes Recht zwischen dem 05.03.1933 und der bedingungslosen Kapitulation am 08.05.1945 für verfassungswidrig an die Macht gekommen und somit nichtig erklärt hat. 

Weiterführende Details zur Entscheidung des Tribunal Gènèral lesen sich hier:

Sensationelles oder nur ein lapidarer Auszug aus dem Amtsblatt des französischen Oberkommandos in Deutschland vom 26. März 1947 vierundsechzig Jahre nach dessen Veröffentlichung ( link

Dringend zu empfehlen:

Der Einsender hat schlechte Erfahrungen mit Finanzämtern gemacht. Er meint, die Finanzämter gingen so vor, wie ein Bürger im privaten Geschäftsleben wohl nicht vorgehen würde, ohne vor den Strafrichter zu kommen, Zitat aus den Protokollen des parl. Rates vom 16.12.1948 ( link )