Derzeit werden auf Webseiten von Gruppen, welche das Deutsche Reich in den Grenzen vom 31.12.1937 unter der Herrschaft der Verfassung des Deutschen Reiches vom 11.08.1919 wieder errichten wollen und in diesem Zusammenhang den Bestand der Bundesrepublik Deutschland und das Grundgesetz in Abrede stellen, gesellschaftskritische Publikationen der Grundrechtepartei, meist in deren oder im Namen ihrer Bundessprecher, gegen deren Willen veröffentlicht und so u.U. der Eindruck erweckt, die Grundrechtepartei unterstütze derartige Ziele. Hiermit distanziert sich die Grundrechtepartei ausdrücklich von solchen Bestrebungen und widerspricht jeder ungenehmigten Veröffentlichung ihrer Beiträge zur politischen Willensbildung des Volkes i.S.d. Art. 21 GG.

Medienstandort Niedersachsen

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KOALITIONSVEREINBARUNG 2003 – 2008 zwischen CDU und FDP für die 15. Wahlperiode des Niedersächsischen Landtages

Die Christlich Demokratische Union (CDU) und die Freie Demokratische Partei (FDP) und deren Fraktionen im Niedersächsischen Landtag der 15. Wahlperiode bilden für die Dauer der 15. Wahlperiode des Niedersächsischen Landtages eine Koalition. Sie schließen dazu folgende Vereinbarung.

Die Wähler in Niedersachsen haben sich am 2. Februar 2003 mit klarer Mehrheit für den politischen Neuanfang in unserem Land entschieden. CDU und FDP nehmen den Wählerauftrag an.

Nach dem Willen der Koalitionspartner soll Niedersachsen ein attraktiver Standort werden, wo es Wachstum für mehr Arbeits- und Ausbildungsplätze gibt, Schulen eine erstklassige Ausbildung und ein volles Unterrichtsangebot bieten und wo die Menschen in den Ballungsräumen wie im ländlichen Raum sicher leben können. CDU und FDP wollen, dass es in Niedersachsen wieder aufwärts geht. Geradlinigkeit, Gründlichkeit, Verlässlichkeit und Sparsamkeit sollen wieder zu Handlungsmaximender Politik werden…

Die Koalitionspartner verpflichten sich, diese Vereinbarung in der 15. Wahlperiode des Niedersächsischen Landtages zum Wohle des Landes und seiner Bürgerinnen und Bürger umzusetzen.

Pkt. 16 Medien
Nach Auffassung der Koalitionspartner sollen die Medienkompetenzförderung, die Auswahl des journalistischen Nachwuchses, Multimedia, aber auch die Filmwirtschaft und die Ansiedlung von Medienunternehmen in Niedersachsen, stärker betrieben werden.

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Der mehr als 30fache Filmpreisträger Burkhard Lenniger sagt  “nein” zum Medienstandort Niedersachsen…

Bis heute setzt die niedersächsische Finanzverwaltung alles daran, den erfolgreichen filmschaffenden Künstler Burkhard Lenniger systematisch durch verfassungswidriges Einmischen in den unmittelbaren Schutzbereich des Grundrechts aus Art. 5.3.1 GG ( Freiheit der Kunst ) sowohl persönlich als auch wirtschaftlich zu vernichten, indem man sich entgegen Art. 1.3 GG in den “Werk- und Wirkbereich” eingemischt hat, rückwirkend Betriebsmittel und Betriebsausgaben nicht zum Betriebsausgabenabzug zugelassen hat bzw. nicht zulässt, um so nachträglich den Gewinn vor Steuern willkürlich zu erhöhen, damit im Wege der Steuerprogression dem Künstler  auf diese Weise Steuermehrerträge regelrecht abgepresst werden können.

Steuerbescheide aus dem Finanzamt Cuxhaven, haben die Wirkung wie Gottesurteile, sie nicht umkehrbar…, so formulierte es der inzwischen pensionierte Finanzamtsleiter Eberhard Fuhst des Finanzamtes Cuxhaven bezüglich der Rechtmäßigkeit der rückwirkend geänderten Steuerbescheide gegen mich am 02.07.2004 im Beisein des WDR-Fernsehteams und dem Redakteur Holger Balodis

Währenddessen klingt es aus der nds. Staatskanzlei so:

Ministerpräsident Christian Wulff: „Großer Erfolg für Medienstandort Niedersachsen“

HANNOVER. “Die Niedersächsische Landesregierung wird alle Möglichkeiten ausschöpfen, Niedersachsen weiter als Medienstandort zu etablieren. (…) Ministerpräsident Wulff begrüßte die Ansiedlung von RTL Shop in Hannover: “Ich freue mich darüber, dass Niedersachsen für Medienschaffende eine attraktive Adresse ist. Die Rahmenbedingungen sind hier optimal. Zitatende Presseerklärung 06.06.05

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