Derzeit werden auf Webseiten von Gruppen, welche das Deutsche Reich in den Grenzen vom 31.12.1937 unter der Herrschaft der Verfassung des Deutschen Reiches vom 11.08.1919 wieder errichten wollen und in diesem Zusammenhang den Bestand der Bundesrepublik Deutschland und das Grundgesetz in Abrede stellen, gesellschaftskritische Publikationen der Grundrechtepartei, meist in deren oder im Namen ihrer Bundessprecher, gegen deren Willen veröffentlicht und so u.U. der Eindruck erweckt, die Grundrechtepartei unterstütze derartige Ziele. Hiermit distanziert sich die Grundrechtepartei ausdrücklich von solchen Bestrebungen und widerspricht jeder ungenehmigten Veröffentlichung ihrer Beiträge zur politischen Willensbildung des Volkes i.S.d. Art. 21 GG.

Volksgerichtshof – Freisler – Blutrichter – Mörder – Verbrecher

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Hermann Göring ließ zu Propagandazwecken im Volksgerichtshof die Verhandlungen von Freisler in Ton und Bild festhalten. Freisler war der einzige, der davon selbst wusste. Heute lässt sich anhand dieses Filmmaterials schnell und plausibel eigentlich jedermann erklären, warum die Justiz bis heute keine Bild- und Tonaufzeichnungen während einer Gerichtsverhandlung zulässt, die Justiz hat berechtigte Angst, dass herauskommt, dass es sich um keine dem Grundgesetz nach rechtstaatliche Prozesse handelt. Die deutschen Nachkriegsgerichte verhandeln und urteilen bis heute grundgesetzwidrig, offenkundig rechtsfehlerhaft und vor allen Dingen völlig willkürlich. Ein namhafter Zeuge diesbezüglich ist der bekannte Strafverteidiger Rolf Bossi, der die Machenschaften der deutschen Justiz in seinem Buch “Halbgötter in schwarz” schonungslos an den Pranger stellt.

Prof. Dr. Gerhard Wolf hat es in seinem Aufsatz “Rechtsstaatliche Gerichtsbarkeit oder Willkürjustiz” 1996 treffend auf den Punkt formuliert, Zitat:

“Der Gesetzesinhalt ist durch Gesetzeswortlaut und Gesetzessystematik festgelegt. Im Hinblick auf das gewünschte Ergebnis vom Gesetzesinhalt abzugehen, ist – logisch zwingend – gesetzwidrig, unabhängig davon, ob man es “Analogie” oder “teleologische Auslegung” nennt.”

“Ein Richter, der vorsätzlich ein geltendes Gesetz nicht anwendet, weil er ein anderes Ergebnis für gerechter, für politisch opportuner oder aus anderen Gründen für zweckmäßiger hält, erfüllt den Tatbestand der Rechtsbeugung.”

Sind diese – wörtlich von FREISLER stammenden Sätze heute überwunden ? Oder kann man sie bedenkenlos übernehmen ?

1. “Wir gehen nicht mehr vom Einzelnen aus” (Kollektivismus)
2. “Das Recht ist in dauernder Entwicklung” (Dynamismus)
3. “Recht ist, was … nützt” (Teleologie)
4. “Ob die Entscheidungen der materiellen Gerechtigtkeit … entsprechen, ist viel wichtiger, als wer sie erläßt und wie sie zustandekommen” (Rechtsstaatsfeindlichkeit)

Beide Fragen sind zu verneinen: Die Befreiung von den kollektivistischen, dynamistischen und teleologischen Lehren des 3. Reichs wäre rechtsstaatlich zwingend erforderlich gewesen. Sie ist mißlungen.

Das Material, das sich zur Begründung dieser Thesen anführen läßt, ist erdrückend.

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